3. 3.1. Das Bundesgericht hob den Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 6. März 2023 in teilweiser Gutheissung der hiergegen vom Beschwerdeführer erhobenen Beschwerde mit Urteil 1B_197/2023 vom 4. Mai 2023 auf und wies die Haftsache zu neuer Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau zurück. 3.2. Mit Verfügung vom 10. Mai 2023 zog der Verfahrensleiter die Akten des Verfahrens HA.2023.177 bei.