D. könnten aus forensisch-psychiatrischer Sicht keine wirksamen Ersatzmassnahmen zur Senkung der deutlich erhöhten Rückfallgefahr empfohlen werden. Selbst wenn eine therapeutische oder eine suchtspezifische Unterbringung gefunden werden könnte, lasse die Vergangenheit darauf schliessen, dass sie sich nicht an die Hausregeln eines Wohnheims oder an eine Suchtmittelabstinenz halten würde. Ihr Wunsch, Alkohol und Drogen zu konsumieren, sei ausgeprägt und sie habe die Kontrolle über den Konsum verloren. Den Widerstand, dem Suchtdruck Stand zu halten, könne die Beschwerdeführerin aufgrund der organischen affektiven Störung nicht erbringen.