Eine vollständige Suchtmittelabstinenz sei notwendige Voraussetzung, um der Wiederholungs- und Ausführungsgefahr hinreichend begegnen zu können. Dies sei umso mehr der Fall, als die Beschwerdeführerin und das Opfer nach wie vor brieflichen Kontakt pflegten, so dass mit einer Wiederaufnahme der (toxischen) Beziehung zu rechnen sei.