6.2. Mit Beschwerdeantwort vom 10. Mai 2023 führt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach aus, dass die Beteuerungen der Beschwerdeführerin, eine (ambulante) Therapie machen und auf Alkohol verzichten zu wollen, unter dem Druck der bestehenden bzw. verlängerten Untersuchungshaft erfolgt seien. Anlässlich der psychiatrischen Exploration vom 9. März 2023 sei sie nicht bereit gewesen, vollständig alkoholabstinent zu sein. Aus der Vorabstellungnahme der Gutachterin vom 2. April 2023 gehe hervor, dass es die Beschwerdeführerin trotz Suchtmitteltherapie und entsprechendem Vorsatz in der Vergangenheit nicht geschafft habe, suchtmittelabstinent zu bleiben.