Im bisherigen Haftverlauf habe keine Akzeptanz der Beziehungstrennung stattgefunden und die Anpassungsstörung mit Reaktivierungswünschen hinsichtlich der Liebesbeziehung mit dem Opfer bestehe weiterhin. Das Ergebnis des HCR-20 und die kriteriengeleitete Risikobeurteilung nach Dittmann bestätige den klinischen Eindruck der hohen Fortsetzungsgefahr von Suchtmittelrückfällen mit enthemmenden Intoxikationszuständen und dem Kontrollverlust bei erneuten Treffen mit dem Opfer, begleitet von verbaler Gewalt und körperlichen Auseinandersetzungen.