nalpolizei […] vom 17. März 2022 und Polizeibericht der Stadtpolizei […] vom 5. Juli 2021). Der Beschwerdeführerin wird gegenwärtig unter anderem eine versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen, indem sie das Opfer am 31. Januar 2023 nach einem Streit unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit einem Messer angegriffen habe, als dieses bäuchlings auf dem Bett gelegen sei. Aufgrund der sofortigen Reaktion und Gegenwehr des Opfers, als es das Messer im Nackenbereich verspürt habe, sei es nur leicht verletzt worden. Bei der (versuchten) schweren Körperverletzung handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht ist (Art. 122 StGB).