4.5. 4.5.1. Aus den Akten ergibt sich, dass es zwischen der Beschwerdeführerin und dem Opfer in der Vergangenheit immer wieder körperliche und verbale Auseinandersetzungen gegeben hat, in deren Folge die Polizei gerufen wurde. Gemäss Polizeibericht der Regionalpolizei […] vom 26. Juli 2022 sei die Beschwerdeführerin nach einem Streit mit dem Opfer unter Alkoholeinfluss auf dieses losgegangen, wobei das Opfer der Beschwerdeführerin gegenüber mit Tätlichkeiten reagiert habe (vgl. Dossier HA.2023.51, Polizeibericht der Regionalpolizei […] vom 26. Juli 2022).