2.2. Mit Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 17. April 2023 wurde beantragt, die Untersuchungshaft um die vorläufige Dauer von drei Monaten, bis am 30. Juli 2023, zu verlängern. 2.3. Mit Verfügung der Vorinstanz vom 25. April 2023 (HA.2023.170) wurde die Untersuchungshaft um drei Monate, bis am 30. Juli 2023, verlängert.