1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führt gegen A. (fortan: Beschwerdeführerin) eine Strafuntersuchung wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte. Am 31. Januar 2023 wurde die Beschwerdeführerin festgenommen, nachdem sie – gemäss Vorwurf − ihren (Ex-) Freund bzw. gelegentlichen Sexualpartner C. (fortan: Opfer) nach einem Streit mit einem Messer angegriffen hatte. 2. 2.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau (fortan: Vorinstanz) verfügte am 2. Februar 2023 (HA.2023.51) die Versetzung der Beschwerdeführerin in Untersuchungshaft bis einstweilen am 30. April 2023.