5.7.2. Der Beschwerdeführer stellte sich selbst als weitgehend mittellos dar und machte geltend, dass auch seine Verwandtschaft nur über beschränkte finanzielle Mittel verfüge, weshalb eine Sicherheitsleistung im Umfang von höchstens Fr. 3'000.00 bis 5'000.00 angeordnet werden könnte, deren Verlust für ihn und seine Verwandten aber schmerzhaft wäre. Im Übrigen würden "in vergleichbaren Fällen" Sicherheitsleistungen in diesem Umfang gutgeheissen (Beschwerde Rz. 43). - 18 -