Wie es sich damit verhält, kann aber nur schon deshalb offen bleiben, weil sich C. (wegen Fluchtgefahr) nach wie vor in Untersuchungshaft befinden dürfte. Zudem wäre es an der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gewesen, darzulegen, weshalb über ihre Ausführungen im Haftverlängerungsgesuch vom 11. Januar 2023 (wonach namentlich bis zur Durchführung von zwischenzeitlich stattgefundenen Einvernahmen Kollusionsgefahr vorliege) hinaus weiterhin Kollusionsgefahr bestehen soll.