Zudem scheint es für den Beschwerdeführer zumindest denkbar zu sein, auch neue Beziehungen im Ausland (insbesondere in S.) einzugehen und insofern auch den Schwerpunkt seines familiären Lebens wiederum vermehrt ins Ausland zu verlagern. Weiter legen die Äusserungen des Beschwerdeführers zur G. nahe, dass es sich dabei um ein noch junges und erst mässig erfolgreiches Unternehmen handelt, welches ihm trotz vollen - 13 -