- Zu seiner Berufstätigkeit und seinen finanziellen Verhältnissen gab der Beschwerdeführer bei der Eröffnung seiner Festnahme am 16. November 2023 zu Protokoll, dass er seine aktuelle Firma, die G., gegründet habe, nachdem über seine frühere Einzelfirma, die H., wegen des Geschädigten der Konkurs eröffnet worden sei (vgl. hierzu auch den aktenkundigen Auszug des Handelsregisteramtes des Kantons Aargau vom 14. November 2022, wonach über den Beschwerdeführer als Inhaber dieser Einzelunternehmung am […] der Konkurs eröffnet und am […] mangels Aktiven eingestellt worden sei). Aktuell verdiene er netto Fr. 4'500.00.