3.4. 3.4.1. Der Beschwerdeführer bestritt mit Beschwerde nicht, dass die Stichverletzung des Geschädigten potentiell lebensgefährlich war und von einem Messer herrührte. Er bestritt aber (mit entsprechender Begründung), dass er, sein Cousin C. oder sein Cousin D. für diese Verletzung verantwortlich -5-