1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte am 11. Januar 2023 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ein Gesuch um Verlängerung der Untersuchungshaft einstweilen bis zum 15. April 2023. Der Beschwerdeführer beantragte mit Stellungnahme vom 16. Januar 2023, es sei in teilweiser Gutheissung des Haftverlängerungsgesuchs die Untersuchungshaft um die maximale Dauer von 10 Tagen zu verlängern. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verlängerte die Untersuchungshaft mit Verfügung vom 20. Januar 2023 einstweilen bis zum 15. April 2023.