Er sei offensichtlich fremdsprachig, in Nigeria geboren worden und aufgewachsen und lebe seit langer Zeit in Spanien. Seine Mutter- und Verhandlungssprache sei Igbo und er sei seit Beginn des Verfahrens für sämtliche in seinem Beisein vorgenommenen Verfahrenshandlungen stets auf Übersetzung angewiesen gewesen. Weiter habe er in Nigeria keine Schulbildung absolviert, sondern lediglich eine Berufslehre als Automechaniker gemacht und in Spanien als Küchenangestellter gearbeitet. Er könne knapp in seiner Muttersprache lesen und schreiben und verfüge über keine nennenswerte Allgemeinbildung.