2. Der Unterzeichnende, Rechtsanwalt Kenad Melunovic Marini, sei für das Strafverfahren […], rückwirkend per 10. August 2022, als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten einzusetzen; 3. -3- Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zu Lasten des Staats." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragte mit Beschwerdeantwort vom 15. Mai 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: