2.2. Mit Verfügung vom 11. April 2023 wies der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch des Beschwerdeführers um Bewilligung der amtlichen Verteidigung ab. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 20. April 2023 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Mai 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Aarau, Präsidium des Strafgerichts, vom 11. April 2023 sei aufzuheben;