verlangten Rate für die ausstehenden Kosten der amtlichen Verteidigung verbleiben dem Beschwerdeführer vom Überschuss noch rund Fr. 584.00. Zusammen mit den bereits in der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigten Fr. 629.80 für die Steuern ab dem Jahr 2022, steht ihm somit mehr Geld zur Verfügung, als er für die Begleichung der mit maximal Fr. 1'000.00 vereinbarten Raten benötigt.