Dem Beschwerdeführer ist deshalb ohne Weiteres zuzumuten, die ausstehenden Kosten der amtlichen Verteidigung in monatlichen Raten à Fr. 930.30 zu bezahlen. Daran ändert selbst die mit der Steuerbehörde der Gemeinde Q. vom 20. Dezember 2022 abgeschlossene Stundungsvereinbarung nichts. Denn nach Bezahlung der -6-