So wurde ihm ein monatlicher Betrag von Fr. 436.80 für die Abzahlung von Steuerschulden für das Jahr 2021 gewährt. Auf ein Jahr hochgerechnet entspricht dies der in der Pfändungsankündigung vom 4. Oktober 2022 aufgeführten Schuld für die ausstehenden Steuerschulden des Jahres 2021. Ebenso wurden die laufenden Steuern (Fr. 629.80/Monat) berücksichtigt, obwohl der Beschwerdeführer offenbar auch diese nicht bezahlt.