2.2. 2.2.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau (nachfolgend Vorinstanz) forderte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 21. Oktober 2022 auf, innert einer Frist von 10 Tagen vollständig aktuelle Belege zum Einkommen, -3- Vermögen und Existenzminimum sowie eine Kopie der letzten definitiv veranlagten Steuererklärung einzureichen. 2.2.2. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2022 reichte der Beschwerdeführer eine Pfändungsvorladung des Regionalen Betreibungsamtes […] zu den Akten. Mit Eingabe vom 17. November 2022 (Postaufgabe) reichte er weitere Unterlagen ein. 2.3. Die Vorinstanz erkannte [recte: verfügte] am 21. Dezember 2022: