3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 19. April 2023 zugestellte Verfügung mit Eingabe vom 28. April 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 19. April 2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschuldigte sei umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 3. Eventualiter seien folgende Ersatzmassnahmen anzuordnen: a) Dem Beschuldigten sei zu verbieten, sich Herrn B. näher als 150m zu nähern.