Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 19. gegenstand April 2023 betreffend Anordnung von Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. (fortan: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung sowie – in Ausdehnung der Strafuntersuchung (Eingabe vom 2. Juni 2023 im Verfahren SBK.2023.164) – wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, mutmasslich begangen zum Nachteil von B. (fortan: Opfer). Der Beschwerdeführer wurde am 16. April 2023 festgenommen.