3.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte mit Beschwerdeantwort vom 4. Mai 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Mit Eingabe vom 5. Mai 2023 (Postaufgabe: 8. Mai 2023) ergänzte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg ihre Beschwerdeantwort vom 4. Mai 2023.