1.2. Aufgrund seines unbekannten Aufenthaltsorts schrieb die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 3. Januar 2023 zur Verhaftung aus. Mit Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 17. Januar 2023 wurde die Hauptverhandlung vom 18. Januar 2023 abgesagt. 1.3. Der Beschwerdeführer wurde am 19. April 2023 am Grenzübergang […] verhaftet. Die Hafteröffnung erfolgte am 20. April 2023 vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden. 2. 2.1. Am 20. April 2023 stellte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden einen Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft an das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau.