Auch damals habe er aber mit einem Taschentuch seine Hände geschützt, um Fingerabdrücke zu vermeiden (ebd., Fragen 79 f.). Die Einbruchdiebstähle in diverse Fahrzeuge habe er jeweils in Tiefgaragen begangen. Dies sei einfacher gewesen bzw. hätte ihm im Offenen der Mut gefehlt (Straftatendossier 2, Einvernahme vom 18. August 2022, Fragen 35 und 87). Er habe jeweils Fahrzeuge ausgesucht, bei denen von aussen ein Portemonnaie sichtbar gewesen sei. Er habe jeweils nur Bargeld entnommen, weil er wisse, wie mühsam der Ersatz der Karten wäre (ebd., Frage 34).