Das Geld habe er ausschliesslich für Drogen verwendet, vor allem Heroin, zwischendurch Kokain (ebd., Fragen 15 f.). Analoges hat der Beschwerdeführer hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Einbruchdiebstähle im Raum R./Q. zwischen Oktober 2021 und Mai 2022 ausgesagt. Grund sei auch hier die Beschaffung von Geld zur Finanzierung seiner Sucht gewesen. Andere (Wert-) Gegenstände hätten ihn nicht interessiert. Er habe auch anlässlich dieser Taten klar denken können und sei immer nüchtern, "quasi am Anfang des Entzugs", gewesen (ebd., Fragen 21 f., 33, 38, 39).