Allfällige Bedenken an der fortbestehenden Therapiebereitschaft bzw. an der Wirksamkeit des Methadonprogramms hinsichtlich der Legalprognose wären zudem zunächst beim behandelnden Arzt vorzubringen. Aufgrund der langjährigen Behandlung erscheint eine Beurteilung etwaiger Fragen durch diesen zweckmässig und hinsichtlich der Legalprognose sicherlich auch aufschlussreich.