Die Behandlung bedarf einer Bewilligung durch die kantonale Behörde und wird von Hausärzten und Spitälern sowie psychiatrischen Diensten durchgeführt. Die Abgabe des Substitutionsmittels kann an Apotheken delegiert werden (Angaben des Bundesamts für Gesundheit, abrufbar unter: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/suchtberatungtherapie/substitutionsgestuetzte-behandlung.html; zuletzt besucht am 27. Juli 2023).