wieder aus dem Methadon-Programm aussteigen und/oder wieder straffällig werden könnte. Soweit die Staatsanwaltschaft meine, dass sich die staatliche Anordnung einer Massnahme aufdränge, so könne dieser Ausführung nicht gefolgt werden. Eine strafrechtliche Massnahme erscheine aufgrund der bereits privat getroffenen Vorkehrungen schlichtweg nicht als angezeigt. Daran würde auch eine Begutachtung nichts ändern. Bei einer Deliktsumme von nicht über Fr. 4'000.00 könne demnach noch von Bagatelldelikten ausgegangen werden. Auch vor diesem Hintergrund erscheine die Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens als unangemessen (Beschwerde S. 8).