Zwischenzeitlich könne er wieder Methadon beziehen. Anlässlich seiner zweiten Einvernahme, namentlich der Schlusseinvernahme vom 30. März 2023, habe der zuständige Staatsanwalt dem Beschwerdeführer sowie dessen Verteidigerin mitgeteilt, dass die Strafuntersuchung mit der Einvernahme abgeschlossen sei und zeitnah die Parteimitteilung erlassen und hernach Anklage erhoben werden würde. Vom Schreiben vom 6. April 2023, in dem die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens angekündigt worden sei, sei der Beschwerdeführer deshalb überrascht worden.