So sei er vor mehreren Jahren der Heroinsucht verfallen, habe aber hernach in das Methadonprogramm einsteigen können. Dies habe sehr gut geklappt und mit dem Methadon habe er auf die zusätzliche Beschaffung und Konsumation von Heroin verzichten können. Da es kurz vor dem Tatzeitpunkt aber aufgrund rückwirkend aberkannter Prämienverbilligungen zu einem rückwirkenden Prämienausstand und damit zu einem Leistungsstopp bei seiner Krankenkasse gekommen sei, habe er vorübergehend kein Methadon mehr beziehen können.