Der Beschwerdeführer sei im Zeitraum von August 2021 bis Oktober 2021 acht Mal in die B. AG in Q. eingedrungen und habe knapp Fr. 3'000.00 an Bargeld entwendet. Weiter habe er im Zeitraum von Oktober 2021 bis Mai 2022 im Raum R./Q. fünf Fahrzeuge aufgebrochen respektive versucht aufzubrechen und sei einmal in den Musikraum von Jugendlichen in einem Fabrikgebäude eingedrungen, wobei er stets Bargeld in kleineren Mengen entwendet habe. Mit diesen Diebstählen habe der Beschwerdeführer, der zuvor vom Methadon-Programm wieder ausgeschlossen worden sei, versucht, an finanzielle Mittel für seinen Heroin- und/oder Methadonkonsum zu kommen.