2. 2.1. Mit Schreiben vom 6. April 2023 übermittelte die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm dem Beschwerdeführer den Entwurf eines Auftrags zur psychiatrischen Begutachtung des Beschwerdeführers und setzte ihm Frist bis zum 17. April 2023 an, um sich zur sachverständigen Person und zu den Fragen zu äussern sowie um eigene Anträge zu stellen. 2.2. Der Beschwerdeführer nahm mit Schreiben vom 13. April 2023 Stellung. 2.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hielt mit Schreiben vom 17. April 2023 am Auftrag zur psychiatrischen Begutachtung des Beschwerdeführers fest. Gleichentags erliess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine entsprechende Verfügung.