der Eingabe abgesehen werden. Der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg machte die Beschwerdeführerin in der Rechtsmittelbelehrung der Verfügung vom 8. März 2023 unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Verfügung innert zehn Tagen beim Obergericht angefochten werden kann. Dabei wurde auch angegeben, dass das zutreffende Rechtsmittel die Beschwerde ist (fett hervorgehoben) und dass diese zu begründen ist. Fraglich ist, ob die Beschwerdeführerin die Rechtsmittelbelehrung ohne Weiteres verstehen konnte.