in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 23. Februar 2022 wurde A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen Irreführung der Rechtspflege und Begünstigung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 70.00 und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Die Beschwerdeführerin erhob Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau überwies den Strafbefehl am 10. Mai 2022 an das Bezirksgerichtspräsidium Lenzburg zur Durchführung der Hauptverhandlung.