1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird Dispositiv-Ziffer 7 der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen Kulm vom 30. März 2023 ersatzlos und Dispositiv-Ziffer 5 hinsichtlich der verweigerten Genugtuung aufgehoben. Die Sache wird zur Festsetzung der Genugtuung an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zurückgewiesen. 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. - 22 -