Bei der Tierklinik J._____ handelt es sich um ein Überweisungszentrum für Orthopädie, orthopädische Chirurgie, Onkologie und bildgebende Diagnostik. Der Rechnung lassen sich keinerlei Diagnosen entnehmen und erst Recht lässt sich daraus kein Zusammenhang zwischen den Krankheiten von Goofy und der Abwesenheit des Beschwerdeführers erkennen (vgl. E. 5.3.2.1 hiervor). Folglich mangelt es am Nachweis dafür, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung des Hundes, welche eine Behandlung und eine Unterbringung in einer Klink notwendig gemacht haben soll, im Zusammenhang mit der "ungeplanten langen Abwesenheit des Beschwerdeführers" steht.