5.3. 5.3.1. 5.3.1.1. Der Beschwerdeführer machte im Schreiben vom 27. Juni 2022 geltend, er besitze einen Hund namens Goofy. Aufgrund der haftbedingten Abwesenheit und der notwendigen Fremdbetreuung habe dieser stressbedingt u.a. kein Wasser getrunken, was zu Herzklappen- und Nierenproblemen geführt habe. Die notwendigen tierärztlichen Behandlungen hätten CZK 12'579.00 (Fr. 534.15) betragen. Weiter habe die haftbedingte Abwesenheit eine alternative Unterbringung und Betreuung des Hundes erfordert, welche Kosten in Höhe von CZK 20'703.00 (Fr. 883.35) verursacht habe (Dossier Verschiedenes C2: ebenda, S. 5).