_ Meldungen über Velodiebstähle gehäuft, so dass nicht auszuschliessen sei, dass der Beschwerdeführer und die Mitbeschuldigten für weitere Delikte (mit)verantwortlich sein könnten. Betreffend Kollusionsgefahr hielt sie fest, der Renault Master, worin sich möglicherweise Diebesgut befinde, sei noch nicht gefunden und national ausgeschrieben worden. Es sei ernsthaft zu befürchten, dass sich der Beschwerdeführer in Freiheit mit den Mitbeschuldigten abspreche sowie insbesondere den Renault Master mit möglichem Deliktsgut zum Verschwinden bringe (Dossier Zwangsmassnahmen B2: ebenda, S. 1 ff.).