4.2.1.1.2. An der Eröffnung der Festnahme vom 31. März 2022 machte der Beschwerdeführer geltend, er und der Beschuldigte B._____ seien in die Schweiz gekommen, um einen Ausflug zu machen. Die beiden anderen Beschuldigten habe er erst im Auto kennengelernt. Sie hätten ihm gesagt, - 14 - sie wollten in der Schweiz arbeiten. Der Renault Master sei irgendwo in W._____ parkiert (Straftatendossier, Einvernahmen, Beschwerdeführer, ebenda, S. 2 ff., Fragen 6, 8, 18, 21, 32, 49).