4.2. 4.2.1. 4.2.1.1. 4.2.1.1.1. Der Beschwerdeführer sagte anlässlich der delegierten Einvernahme durch die Kantonspolizei Aargau vom 30. März 2022 aus, er sei mit dem Beschuldigten B._____ in die Schweiz eingereist, um einen Ausflug zu machen. Die Einreise sei am Dienstag um 3 Uhr erfolgt; wo dies passiert sei, wisse er nicht, da er geschlafen habe. Sie seien mit zwei Lieferwagen eingereist. Er kenne die beiden anderen Beschuldigten nicht und habe nichts von deren Diebstahlplänen gewusst. Der Beschwerdeführer habe den Renault Master als Letzter gefahren und parkiert. Er sei irgendwo in der Schweiz parkiert, etwa eine Stunde Autofahrt von T._____ entfernt, in der Nähe der Autobahn.