31. März 2022 auf die Frage, ob jemand über seine Festnahme informiert werden müsse, angegeben, dass einzig seine Mutter darüber in Kenntnis zu setzen sei. Er habe mit keinem Wort zu erkennen gegeben, dass durch seine Inhaftierung Geschäftsbeziehungen der H._____ mit der K._____ und der G._____ verloren gehen und Vertragsstrafen sowie Schadenersatzansprüche entstehen könnten. Der Beschwerdeführer habe seine Schadensminderungspflicht in krasser Weise verletzt. Der adäquate Kausalzusammenhang sei infolge groben Selbstverschuldens unterbrochen worden.