die H._____ verwiesen werden. Die I._____ und der Beschwerdeführer stellen zwei auseinanderzuhaltende, eigenständige Rechtssubjekte dar. Der Beschwerdeführer führte weder im Schreiben vom 27. Juni 2022 noch beschwerdeweise aus, dass er der Gesellschaft in irgendeiner Form für den ihr angeblich entstanden Schaden haften musste bzw. diese auf ihn Regress genommen hat. Auch aus den Akten ergibt sicher hierüber nichts. Damit ist weder dargetan, geschweige denn belegt, dass der Beschwerdeführer von dem der I._____ angeblich aufgrund seiner Inhaftierung entstandenen Schaden unmittelbar betroffen ist.