Er habe ferner die Miete für die zwecks Verpachtung angemieteten Räumlichkeiten trotz Schliessung tragen müssen. Der Betrag belaufe sich auf insgesamt CZK 36'000.00, wobei wiederum die Hälfte, demnach CZK 18'000.00 -7- (Fr. 760.75), bei ihm anzurechnen sei (Dossier Verschiedenes C2, ebenda, S. 4).