Davon stünden dem Beschwerdeführer Fr. 76'431.45 zu. Insgesamt sei ein Schaden von Fr. 80'518.45 entstanden. Mit der K._____. hätten bereits vor diesem Vertragsverhältnis Geschäftsbeziehungen bestanden, was den Rechnungen vom Januar und Februar 2022 entnommen werden könne (Dossier Verschiedenes C2, ebenda, S. 3).