am 6. März 2022 einen Vertrag zur Warenbeförderung abgeschlossen, wobei ein monatliches Entgelt in Höhe von CZK 400'000.00 (Fr. 16'984.90) abgemacht worden sei. Die Inhaftierung habe zur Folge gehabt, dass die K._____ mit Schreiben vom 10. April 2022 vom Vertrag zurückgetreten sei. Daraus sei ein Schaden in Höhe von CZK 192'500.00 entstanden. Je Geschäftspartner belaufe sich der Schaden auf CZK 96'250.00 (Fr. 4'087.00). Überdies sei die monatliche Entschädigung bis Dezember 2022 entfallen. In diesem Zeitraum wäre ein Betrag von CZK 3'600'000.00 (Fr. 152'863.90) erwirtschaftet worden. Davon stünden dem Beschwerdeführer Fr. 76'431.45 zu.