1.3.2.2. 1.3.2.2.1. Mit Eingabe vom 27. Juni 2022 an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm machte der Beschwerdeführer geltend, er habe sich vom 29. März 2022 bis zum 29. April 2022 in Haft befunden und in dieser Zeit nicht arbeiten können. Er betreibe mit dem Mitbeschuldigten B._____ die H._____, welche im Transport- und Schlossereigewerbe tätig sei. Der Transportteil werde von beiden gemeinsam geführt. Die H._____ habe mit der K._____ am 6. März 2022 einen Vertrag zur Warenbeförderung abgeschlossen, wobei ein monatliches Entgelt in Höhe von CZK 400'000.00 (Fr. 16'984.90) abgemacht worden sei.