__ seien in der Nähe des Lieferwagens geblieben, während C._____ vor dem Fahrradladen ein Kabelschloss aufgebrochen habe, welches vier Fahrräder im Wert von Fr. 22'396.00 vor der Entwendung habe schützen sollen. Letzterer sei durch den Geschäftsführer beobachtet und auf seine Tat angesprochen worden, weshalb er zurück zum Lieferwagen geflüchtet sei. In der Folge seien der Beschwerdeführer, B._____ und C._____ davongefahren. D._____, der vierte Beschuldigte, habe durch die Kantonspolizei Aargau in Tatortnähe angehalten werden können. Er habe ein Mo- torola-Funkgerät, eine Trägergarnitur für Funkgeräte, einen Seitenschneider sowie einen Velohelm auf sich gehabt.